An- und Zueignungsdelikte
Diebstahlsdelikte
Diebstahl §242StGB
Voraussetzung/ |
Konsequenzen/ |
Wichtige Bemerkungen |
Rechtswidrige Zueignung einer Sache für sich selbst oder einen anderen. |
Freiheitsstrafe: Geldstrafe |
Selbst der Versuch ist strafbar! Der Straftatbestand ist nicht nur erfüllt, wenn man die Sachen für sich wegnimmt, sondern auch, wenn man dies für andere tut. |
Besonders schwerer Fall des Diebstahls §243 StGB
Voraussetzung/ |
Konsequenzen/ |
Wichtige Bemerkungen |
Diebstahl durch das Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person, Ausnutzen der generellen gemeinen Gefahr oder eines Unglücksfalls |
Freiheitsstrafe: |
Keine Geldstrafe möglich! Der Täter muss sich bewusst entweder die Hilflosigkeit eines anderen oder einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr zunutze machen. Bei der Hilflosigkeit ist es ohne Bedeutung, welche Ursachen sie hat. In Betracht kommt auch, dass der Täter die Hilflosigkeit selbst verursacht hat. |
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl §244 StGB
Voraussetzung/ |
Konsequenzen/ |
Wichtige Bemerkungen |
Die Norm umfasst eine weitere Bedingungsform eines Diebstahles. Der Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn man ein besonderes Hindernis überwinden muss, um diesen Diebstahl zu begehen; |
Freiheitsstrafe: |
Keine Geldstrafe möglich! Zu beachten ist hier, dass auch, wenn die Regelung so übertitelt ist, nicht nur Waffen sondern auch gefährliche Werkzeuge ausreichend sind, um den Straftatbestand zu erfüllen (z. B. Baseballkeulen, Knüppel). . |
Räuberischer Diebstahl §252 StGB
Voraussetzung/ |
Konsequenzen/ |
Wichtige Bemerkungen |
Obwohl mit räuberischer Diebstahl übertitelt, ist dies eine Norm, die sich im Zusammenhang mit dem Raub bzw. der Erpressung wiederfindet. Voraussetzung ist, um einen räuberischen Diebstahl zu begehen, dass , soweit man bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt wird, gegen eine Person Gewalt ausübt bzw. sie bedroht, um die erbeuteten Sachen zu behalten. |
hier gleiche Regelung wie beim Raub, also mindestens
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Keine Geldstrafe möglich. Es muss beachtet werden, dass die Gewalt oder die Drohung vom Täter gegenüber dem, der den Täter bei der Straftat ertappt hat, ausgeht, um die Ware behalten zu können. Strafverschärfung möglich bei Feststellung der Ausübung der Tat als Mitglied einer Bande. . |